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Dis-Tanzen: Förderprogramm für Soloselbstständige Tanzschaffende

Bewerbungsfrist: 24.08.2020

Ein Förderprogramm, dass sich an Tänzer*innen richtet, die kreativ neue Wege gehen wollen. Gern auch zirzensische Wege!

Die stipendienartige Förderung bezieht sich auf Förderung von Vorhaben von Tanzschaffenden, die das Ordnen, Dokumentieren, Archivieren (von Requisiten, Bühnenbildern, Programmheften, Videos etc.), Recherchieren, Weiterbilden und Entwickeln ihrer Arbeit, ihrer Vorhaben und Projekte beinhalten und sich den zum Teil unsichtbaren Bereichen des künstlerischen Arbeitens widmen. Hierbei können Vorhaben gefördert werden, die eigene Arbeitsmethoden reflektieren und neu justieren sowie Wissen erweitern und neue Arbeitsweisen formulieren. Ebenso können mit den Vorhaben neue Felder betreten und ausprobiert werden sowie neue Methoden bzw. Theorien erlernt werden.
Hinweis: Im steuerrechtlichen Sinne handelt es sich nicht um ein Stipendium, sondern um eine Förderung.

Wer kann beantragen?
Soloselbständige im Tanz – Choreograf*innen, Tänzer*innen, Dramaturg*innen, Produzent*innen, Kurator*innen, Techniker*innen, Tanzvermittler*innen und alle, die an künstlerischen Prozessen professionell beteiligt sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. 

Was kann beantragt werden?
Gegenstand sind Förderungen für Tanzschaffende für die eigene Arbeit an einem Vorhaben, die z.B. das eigene Werk dokumentieren, archivieren (u.a. Requisiten, Bühnenbilder, Programmhefte, Videos, etc.) und eigene Arbeitsmethoden reflektieren, recherchieren, neue Felder ausprobieren und neue Methoden oder Theorien kennen- bzw. erlernen.

Welche Summen können beantragt werden? 
Insgesamt mind. 4.500€ und max. 13.500€ für mind. 3 bis max. 9 Monate.
Eine Kombination mit anderen Stipendienprogrammen des Bundes ist dabei im Förderzeitraum ausgeschlossen.

Ist eine Kofinanzierung Voraussetzung?
Für DIS-TANZ-SOLO wird keine Kofinanzierung vorausgesetzt.

Wann ist Bewerbungsschluss?
Erste Antragsfrist ist der 24. August 2020, zwei weitere Antragsfristen sind geplant und werden in Kürze bekannt gegeben.

Für welchen Zeitraum kann beantragt werden?
Ab 1. Oktober 2020 bis 31. August 2021

In welcher Sprache wird der Antrag gestellt?
In der Regel wird der Antrag in deutscher Sprache gestellt, bei Anträgen im Programm DIS-TANZ SOLO können Projektbeschreibung und künstlerischer Lebenslauf auch in englischer Sprache eingereicht werden. 

Mehr dazu: https://www.dis-tanzen.de/index.php?id=11

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