Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus

BFDK hebt Empfehlung zur Honoraruntergrenze (HUG) ab 2026 an

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hebt seine Empfehlung zur Honoraruntergrenze (HUG) ab 2026 an. Empfohlen wird dann ein Mindesthonorar von 3.600 Euro (bisher 3.100 Euro) für Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) sowie 4.220 Euro (bisher 3.600 Euro) für Künstler*innen ohne KSK-Versicherung – jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer.

„Die Anhebung der Honoraruntergrenze war dringend notwendig, um mit den steigenden Tarifentgelten mitzuziehen und die rapide gestiegenen Lebenshaltungskosten aufzufangen. Uns ist es sehr wichtig zu betonen, dass unsere Empfehlung eine Untergrenze darstellt. Die Landesverbände der Freien Darstellenden Künste haben sich mit überwältigender Mehrheit für eine Anpassung zum Jahr 2026 entschieden. Jetzt kommt es darauf an, die HUG weiter in den Förderungen von Bund, Ländern und Kommunen zu verankern und die notwendigen Aufwüchse für die Anpassung einzufordern“, erklärt Helge-Björn Meyer, Geschäftsführung des BFDK.

Der BFDK gibt seit 2015 eine Honoraruntergrenze heraus. Sie wurde zuletzt im Jahr 2022 angepasst. In diesem Jahr haben der BFDK und seine Mitgliedsverbände Bilanz gezogen und die Ergebnisse in einem Reader festgehalten.