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Projektförderung Nordrhein-Westfalen

Wer kann Anträge stellen:

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert:

Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.

Wann können Anträge eingereicht werden?

Für Vorhaben ab dem Haushaltsjahr 2022 gibt es zwei Einreichfristen:

  • 15. November 2021
  • 15. Mai 2022
Wie viel kann beantragt werden?

Ein Projekt kann pro Haushaltsjahr mit minimal 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro gefördert werden. Die maximale Antragssumme für ein zweijähriges Projekt kann somit bei maximal 40.000 Euro liegen. Die Förderung durch das LFDK sollte in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtprojektkosten ausmachen. 

Weitere Informationen unter: https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=10&clang=0

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