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Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ist gestartet!

Das 2,5 Milliarden Euro schwere Hilfspaket für Kulturveranstaltungen ist gestartet!

Für den Neustart der Kulturszene hat der Bund zwei verschiedene Förderprogramme auf den Weg gebracht, um damit Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Comedy, Lesungen, Ausstellungen und andere Kulturveranstaltungen finanziell zu unterstützen.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt die Veranstalter_innen, wenn aufgrund des Infektionsschutzes weniger Tickets verkauft werden dürfen und dadurch eine Finanzierungslücke entsteht. Dafür soll es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen geben.

Um den Veranstalter_innen mehr Sicherheit bei der Planung zu geben, kann sich auf die Ausfallabsicherung beworben werden. Hierbei übernimmt der Sonderfonds eine großen Teil der Ausfallkosten bei Corona-bedingte Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen für die geförderten Veranstaltungen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Wirtschaftlichkeitshilfe startet am 1. Juli 2021 und unterstützt Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden (bzw. ab 1. August mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können. Sie verdoppelt (bzw. verdreifacht bei besonders strengen Auflagen) die Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets, bis die Kosten einer Veranstaltung gedeckt sind. Die Ausfallabsicherungschafft Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als möglichen 2.000 Teilnehmenden) ab dem 1. September 2021 und übernimmt 80 Prozent der Kosten Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen.

Für beide Module müssen Veranstaltungen im Voraus registriert werden.

Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft.

Fördergelder beantragen können Veranstalter_innen von Kulturveranstaltungen.
Veranstalter_in ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalter_innen in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

Für weitere Informationen:
https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/registrierung-sonderfondsmittel-startet/
https://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html

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