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Übersicht Maßnahmen – Positionen – Informationen Corona-Krise der Kulturlandschaft

Hier ist die Übersicht aller Landesverbände Frei Theater mit den Informationen zu Soforthilfeprogrammen: 

Das folgende Pad gibt einen Überblick der einzelnen Maßnahmen der Bundesländer. < link >

Darüber hinaus findet Ihr hier eine Übersicht über die Corona-Soforthilfen für Selbständige, Freiberufler und Künstler (Alle Bundesländer im Überblick): < link >

Der ab dem 1. April geltende vereinfachte Zugang zur Grundsicherung mit ausgesetzter Vermögensprüfung findet ihr < here >

Hier findet ihr die Nachrichten-Seite des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e. V. (BFDK) zur COVID19-Pandemie.

Auf der Seite und im Newsletter des Deutschen Kulturrats gibt es aktuelle Zusammenfassungen der kulturpolitischen Beschlüsse für Maßnahmen im Kulturbereich.

Unter der Seite des Tanzbüro München sind die Möglichkeiten der Unterstützung zusammengefasst. < link >

Alle Künstler*innen sind angehalten, abgesagte und ausgefallene Auftritte mit Datum, Zeit- und Gehaltsangaben sowie Veranstalter (privatwirtschaftlich oder teilweise/komplett öffentliche Hand) zu dokumentiere. Eine Vorlage und hilfreiche Beispiele dafür findet ihr auf der Seite von Ver.di. Hier stehen auch weitere nützliche Infos wie zum Umgang mit KSK-Abweichungen.

Über die öffentlichen Förderungen hinaus arbeiten übrigens zahlreiche Organisationen an zusätzlichen Unterstützungsaktionen: Das Ensemble Netzwerk mit dem Bundesverband Freie Darstellenden Künste und den weiteren Verbänden des Aktionsbündnis Freie Darstellende Künste arbeitet z. B. gerade an einer Soforthilfe-Spendenaktion ebenso wie der Verband der Deutschen Stiftungen.

Das europäische Netzwerk Circostrada sammelt aktuell Daten zu Folgen der Corona-Pandemie europaweit. < link > Bitte nehmt Euch die Zeit, um die Umfrage auszufüllen und gemeinsam zu handeln.

Stundung Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April – Achtung Frist Donnerstag (26.03.)!

Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen. Die betroffenen Unternehmen müssen sich bis spätestens am Donnerstag formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, wenden um sich diese für den Monat März stunden zu lassen. Einen Musterantrag für die Krankenkasse als PDF-Datei findet ihr hier.

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