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REISEKOSTENFÖRDERUNG ZUM BESUCH DES BERLIN CIRCUS FESTIVAL 2019

Kreativtransfer schreibt aus:

Mit bis zu 70 % der Kostenund einer Höhe von maximal 450,- Euro pro Kompanie kann der Besuch des Berlin Circus Festival, 23. August – 01. September 2019, anteilig gefördert werden.

Zu den förderfähigen Kosten zählen Fahrt- bzw. Flugkosten, Unterkunftskosten, Tagegelder, Gebühren für die Teilnahme am Workshop „(Self-)Promotion and Marketing“, Ticketkosten für Vorstellungen bis zu einem Gesamtbetrag von 50,- Euro.

Die Ausschreibung als PDF finden Sie here.

Workshop Kreativ-Transfer: 
Am 29. August 2019 laden wir gemeinsam mit dem Berlin Circus Festival und dem Performing Arts Programm Berlin des LAFT Berlin zu einem umfangreichen Workshop „(Self-)Promotion and Marketing“ ein. Weitere Informationen (zu Inhalt, Ort, Zeit und zur Registrierung ab Mitte Mai) sind here zu finden.

ONLINE-BEWERBUNGSFORMULAR

Bewerbungen sind ab sofort bis zum 10. Jun 2019 (MEZ 23.59 Uhr) und ausschließlich über das Online-Formular möglich. HERE
BEWERBEN

Zielgruppe und Voraussetzungen

  • Förderfähig sind Kompanien/Künstler*innen der Freien Szene mit Betriebssitz in Deutschland aus dem Bereich Neuer Zirkus.
  • Bewerben können sich Kompanien, die die unten stehenden Kriterien nachweislich erfüllen und freischaffende Produzent*innen, die diese Kompanien vertreten.
  • Je Kompanie können Reisekosten von mehreren Repräsentant*innen bezuschusst werden, wobei die Gesamtsumme von 450,- Euro pro Kompanie nicht überschritten werden kann.
  • Die Reisen werden zu Vernetzungszwecken gefördert. Nicht gefördert werden Reisekosten für Gastspiele.

Kriterium

Voraussetzung ist, dass die Kompanie in den letzten zwei Jahren (ab Januar 2017) mindestens eine Produktion in Deutschland zur Premiere gebracht hat.

Bewerbung

Bewerbungen sind ab sofort bis zum 10. Juni 2019 und ausschließlich über das Online-Formular möglich.

Die Online-Bewerbung muss folgende Angaben und Nachweise enthalten:

  • Angaben zur Kompanie (Name, Adresse, Website)
    Die Angabe der Website ist essentiell, sie dient der Jury dazu, sich bei Bedarf über die Bewerbungsunterlagen hinaus einen Überblick über die Arbeit der Kompanie zu verschaffen.
  • Kompanieprofil (KompanieVita, Mitgliedschaften etc.), max. 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen
  • Motivationsschreiben für den Besuch der Veranstaltung, max. 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen
  • Nachweis einer Produktion, die in den letzten 2 Jahren in Deutschland zur Premiere gebracht wurde (ab Januar 2017)
    Scan der Veranstalter oder Festivalprogrammhefte, Screenshots (keine Links, die über die Zeit erlöschen) der Veranstalterwebseiten – nicht der eigenen Webseite!
  • Für freischaffende Produzent*innen: Erklärung der Kompanie, dass die Reise in deren Auftrag erfolgt.

Sowie optional:

  • Nachweis der internationalen Gastspieltätigkeit (in der jüngeren Vergangenheit oder geplante Termine)
    Scan der Veranstalter oder Festivalprogrammhefte, Screenshots (keine Links, die über die Zeit erlöschen) der Veranstalterwebseiten – nicht der eigenen Webseite!
  • Nachweis der öffentlichen Förderung in den letzten 2 Jahren in Deutschland (ab Januar 2017)
    Scan eines Teils des Förderbescheids oder Bestätigung durch den Förderer


Vergabeverfahren

Die Geschäftsstelle des DTD prüft die Anträge auf Förderfähigkeit und legt sie einer Jury vor.
Die Juror*innen sind: Kaja Jakstat (Zwei Eulen – Büro für KulturkonzepteDachverband freie darstellende Künste Hamburg e.V.), Nina Hümpel (tanznetz.deDANCE), Sven Till (fabrik Potsdam).

Die Bewerber*innen werden etwa zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung darüber informiert, ob eine Förderung erfolgen kann.


Fördervertrag, Abrechnung und Evaluation

Der DTD schließt mit den Kompanien bzw. freischaffenden Produzent*innen einen Fördervertrag. Die Förderungen werden veröffentlicht.

Beispielrechnung:  
150,- Euro Fahrt-/Flugkosten 
+ 4 ganze Tage x 24,- Euro + 2 Tage (An-/Abreise) x 12 Euro = 120 EuroTagegelder 
+ 5 Nächte x 60,- Euro = 300,- Euro Übernachtung  
+ 30,- Euro Workshop-Gebühren 

+ 30,- Ticketkosten für Vorstellungen
= 630,- Euro 
Förderung 70% = 441,00 Euro 

  • Aus vergaberechtlichen Gründen können nur Belege zur Abrechnung anerkannt werden, die ein Rechnungs- oder Buchungsdatum ab dem 01. Januar 2019 haben.
  • Die Förderung wird nach Einreichung der Originalbelege ausgezahlt. Als Nachweise für die Abrechnung sind Originalbelege (entwertete Bahntickets, Flugtickets mit Boardingpässen, Hotelrechnungen, Rechnungen über Ticketkosten) einzureichen.
  • Die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes sind dabei zu beachten!
  • Bei der Abwicklung der Förderung (Vertragsversand, Abrechnung etc.) kooperiert der DTD mit der transmissions GbR.
  • Die geförderten Kompanien und Produzent*innen verpflichten sich zum Ausfüllen zweier Online-Fragebögen zur Evaluierung: einen zeitgleich zur Abrechnung und einen weiteren ca. 10 Monate später.


Kontakt für Rückfragen und weitere Informationen

Dachverband Tanz Deutschland
Mariannenplatz 2 | 10997 Berlin
info@kreativ-transfer.de | Tel. 030 37 44 33 92 (Jana Grünewald / Nicole Fiedler)

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