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Neustarthilfe 2022 für Solo-Selbstständige

Seit dem 18. Januar 2022 können Solo-Selbständige aller Kunst- & Kulturbereiche sowie kurzfristig Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die einen pandemiebedingten Umsatzausfall haben, die Neustarthilfe 2022 für Januar bis März beantragen.

Mit der Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aller Branchen unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit in dem Förderzeitraum 1. Januar bis 31. März 2022 Corona-bedingt eingeschränkt ist.

Die Neustarthilfe 2022 umfasst einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin beziehungsweise einem Gesellschafter. Bis zu 18.000 Euro werden für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen beziehungsweise Gesellschaftern und Genossenschaften ausgeschüttet. 

Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Weiter Informationen zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung und der Neustarthilfe 2022.

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