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Projektförderung Fonds Soziokultur

Bewerbungsfrist: 02.11.2021

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. 
Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte. 

Bewerben können sich Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.

Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres.
Der Antragsvordruck ist vier Wochen vorher im Online-Portal „Antragstellung“ geöffnet und schließt automatisch um 24 Uhr des 02.05. oder des 02.11.

Es können mindestens 3.000 Euro – maximal 30.000 Euro beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.

Weitere Informationen unter: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html

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