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Open Call der Kulturstiftung des Bundes

DIVE IN: Bewerbungsfrist 15. September 2021

Seit Beginn der Pandemie beschäftigen sich Kulturinstitutionen damit, auf welche Weise sie fortan ihr Publikum erreichen und mit ihm interagieren können: Wie lässt sich zielgruppenspezifische und aktive Vermittlung – als Format der Teilhabe oder als künstlerisch-partizipative Praxis – ins Digitale überführen oder aber im digitalen Raum erweitern? Mit „dive in. Programm für digitale Interaktionen“ will die Kulturstiftung des Bundes daher bundesweit Kulturinstitutionen darin unterstützen und motivieren, mit innovativen digitalen Dialog- und Austauschformaten auf die aktuelle pandemiebedingte Situation zu reagieren.

Wer kann sich bewerben?
– gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten
– Bibliotheken
– Soziokulturelle Zentren
– Archive mit Archivgut in künstlerischen Sparten
– Festivals

Was wird gefördert?
Das Programm fördert die Entwicklung und Umsetzung von digitalen Projekten und Formaten, die Kulturinstitutionen neue Wege des Austauschs und der Interaktion mit ihrem Publikum ermöglichen. Die digitalen Vorhaben wie etwa Games, Virtual Reality- und Augmented Reality-Anwendungen, Motion Capture sowie Apps, interaktive Webseiten, Plattformen, Citizen Science Projekte oder KI müssen neue Formen der Vermittlung, der spielerischen Aneignung oder der Partizipation mit Besucherinnen und Besuchern erproben. Gefördert werden zudem eigenständige digitale Projekte und Prototypen, die auf bereits bestehende Anwendungen der Kulturinstitutionen aufsetzen und diese mit neuen Features weiterentwickeln.

Weitere Informationen unter:
https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/erbe_und_vermittlung/detail/dive_in_programm_fuer_digitale_interaktionen.html

TURN 2: Bewerbungsfrist 01. März 2022

Der Fonds gewährt auf Antrag Fördermittel für künstlerische und kulturelle Projekte, die im Rahmen von transnationalen Kooperationen mit Partnern aus afrikanischen Ländern zustande kommen und eine öffentliche Sichtbarkeit und Wirkung in Deutschland haben. Die Projekte müssen mindestens einen afrikanischen Partner haben, können aber noch weitere internationale Partner einschließen. 

Die Projekte sollen auch Veranstaltungen in den jeweiligen afrikanischen Partnerländern vorsehen. Der Fonds TURN2 wird bundesweit ausgeschrieben. Die Mindestfördersumme beträgt 50.000 Euro. Die Projekte müssen eine durch Eigen- und/oder Drittmittel gesicherte Finanzierung von 20% an den Gesamtkosten erbringen.

Weitere Informationen unter:
https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/nachhaltigkeit_und_zukunft/detail/turn2_kuenstlerische_zusammenarbeit_zwischen_deutschland_und_afrikanischen_laendern.html

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