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Verbesserung der Corona-Einreisebeschränkungen für Künstler_innen

31.07.2021, Berlin

Seit dem 01.08.202 besteht eine Ausnahme von der Absonderungspflicht (Quarantäne) für kulturell oder kreativ tätige Personen. Die Ausnahme der Corona-Einreiseverordnung bezieht sich auf Einreisende „die zur künstlerischen Berufsausübung auf der Grundlage vertraglicher Verpflichtungen an künstlerischen oder kulturellen Produktions- oder Präsentationsprozessen teilnehmen“.

Weitere Informationen unter:
https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/neue-corona-einreiseverordnung-verbesserungen-fuer-kuenstler-erreicht/

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