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Positionen des KulturNetzKöln zu den Corona-Maßnahmen

Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Einschränkungen gefährden die künstlerische Produktivität, das kulturelle Leben und die vielschichtige und ohnehin oft prekäre Infrastruktur der freien Kunst- und Kulturszene in ihrer Substanz. Das KulturNetzKöln fordert die konsequente Fortsetzung der Politik der schnellen und unbürokratischen Unterstützung mit folgenden Kernelementen:

  • Berücksichtigung und Sicherung der zentralen gesellschaftlichen Bedeutung von Kunst und Kultur bei allen Maßnahmen und Einschränkungen
  • konsequente Sicherung der künstlerischen und kulturellen Produktion durch finanzielle Unterstützung, Flexibilisierung der Förderung und praxistaugliche Formate
  • Unterstützung kreativer Lösungen und Formate sowie differenzierte Ermöglichung von Veranstaltungen ab dem 1. Dezember 2020
  • Erarbeitung differenzierter Maßnahmen und längerfristige Unterstützung im Dialog mit den Akteur*innen der Kunst- und Kulturszene

1. Covid-19 als zentrale Herausforderung für Gesellschaft, Kultur und Kunst
Die Covid-19-Pandemie stellt die ganze Gesellschaft, ihr soziales, kulturelles und wirtschaftliches Leben vor immense Herausforderungen. Dem KulturNetzKöln ist klar, dass der Umgang mit der Pandemie radikale Kontaktreduktion in allen Bereichen erforderlich macht, um ihre Ausbreitung konsequent einzudämmen und das öffentliche Leben möglichst weitgehend aufrechterhalten zu können. 

Nicht nachvollziehbar ist allerdings die vollständigen Schließung der Kulturbetriebe. Diese sind eine extreme Herausforderung mit langfristigen Folgen, die nur durch eine zügige Beendigung des Lockdowns und abgestimmte und nachhaltige finanzielle Unterstützung abgemildert werden können. Den Unterzeichner*innen geht es sowohl darum, das komplexe Gefüge der freien Kunst- und Kulturszene am Leben zu erhalten als auch der Gesellschaft  ein lebendiges und sinnstiftendes kulturelles Leben zu bieten  – gerade auch in der Krise. In den letzten Monaten hat die freie Kölner Kulturszene durch das Land NRW (Künstlerstipendien “Auf Gehts”, Infrastrukturförderungen) sowie durch die Stadt Köln tatkräftige und  fachkundige Unterstützung erfahren. Nun fordert sie die Fortsetzung dieser Politik schneller und effektiver Hilfen sowie einen engeren Dialog zur Weiterentwicklung der Maßnahmen.  

2. Konsequente und nachhaltige Eindämmung der Pandemie
Aktuell fehlt ein gesellschaftlicher und politischer Konsens zur wirkungsvollen Kontrolle des Infektionsgeschehens durch lückenlose Infektionskettenverfolgung und konsequente Vorsicht. Daraus ergibt sich im politischen Handeln ein Schwanken zwischen voreiligen Öffnungen und harten pauschalen Restriktionen, unter denen Kunst, Kultur und Veranstaltungsbetrieb massiv leiden. Wir plädieren hiermit dringend sowohl für eine weitsichtigere Politik als auch für individuelle Disziplin und Vernunft, um die Ausbreitung der Infektion auf anderen Wegen als durch wiederkehrende Pauschalverbote und Lockdowns einzudämmen. Dass in den bislang vorliegenden Statistiken bei Kulturveranstaltungen in NRW keine Corona-Infektionen verzeichnet wurden, lässt gerade für den Veranstaltungsbereich andere Lösungen notwendig und sinnvoll erscheinen. 

3. Umfassende Anerkennung von kultureller und künstlerischer Arbeit als gesellschaftliche Lebensader, Erwerbstätigkeit und Wirtschaftsfaktor
Kunst und Kultur sollten als wesentliche gesellschaftliche Lebensader (positive Erlebnisse, wichtige Auseinandersetzungen, Schönheit, Fantasie, Unterhaltung, Bildung, Rückzugs- und Aushandlungsorte, Wirtschaftsfaktor) bei den Regelungen zur Kontaktreduktion und Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit anderen Gesellschaftsbereichen (Handel, Verkehr, Religion, Bildung) konsequent gleichgestellt werden. Die Freiheit der Kunst nach Art. 5, Abs. 3 Grundgesetz ist ein hohes Verfassungsgut. Sie bezieht sich sowohl auf die Methoden, Inhalte und Werke der Kunst als auch auf deren öffentliches Wirkungsfeld. Träger dieses Grundrechts sind damit neben den Künstler*innen auch Akteur*innen, die Kunst der Öffentlichkeit bzw. einem Publikum zugänglich machen. Um dieses Grundrecht und die Ausübung von Kunst und Kultur während der Pandemie besser zu schützen, gibt es Handlungsbedarf u.a. in folgenden konkreten Punkten: 

  • Veranstaltungsbeschränkungen müssen differenziert und mit großer Zurückhaltung ausgesprochen werden
  • Einreisen für die Mitwirkung an Kunst- und Kulturveranstaltungen müssen als beruflich zwingend erforderliche Einreisegründe anerkannt werden
  • Kultur- und Kreativwirtschaft müssen als Wirtschaftsfaktor anerkannt werden 
  • Gerade in Zeiten der Pandemie muss die Kampagne “Kultur lebt in Köln” konsequent genutzt werden, um auf die erschwerte Situation aufmerksam zu machen und verstärkt für Kölner Kultur zu werben

4. Mitsprache der Kulturakteur*innen, ihrer Verbände und Vertretungen

Um den komplexen und vielschichtigen Bereich der freien Kunst- und Kulturszene angesichts der Herausforderungen durch die Krise möglichst weitgehend zu erhalten, ist eine differenzierte politische Steuerung der Maßnahmen im Kunst- und Kulturbereich (Einschränkungen, Hygienemaßnahmen, Fördermaßnahmen, Existenzsicherung) obligatorisch. Diese findet derzeit, vor allem auf kommunaler Ebene, oft nur rudimentär und kurzatmig statt.

Wir fordern daher 

  • einen regelmäßigen Austausch mit den Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung, 
  • Mitsprache bei wichtigen Entscheidungen,
  • die Einbeziehung von Vertreter*innen der freien Kunst- und Kulturszene in den “Corona-Krisenstab” der Stadt Köln. 

Nur im engen Dialog mit den Kulturakteur*innen können differenzierte und wirksame Maßnahmen, kreative Lösungen und mittelfristige Perspektiven erarbeitet werden.

5. Anpassung der Maßnahmen: transparent, differenziert und verhältnismäßig

Die Einschränkungen des Veranstaltungsbetriebes in Theatern, Museen, Ausstellungsräumen,  Konzert- und Veranstaltungshäusern, sowie die Schließung außerschulischer Einrichtungen der kulturellen Bildung müssen für die Zeit nach dem November-Lockdown rasch korrigiert und den jeweils spezifischen Erfordernissen des Kulturbetriebes angepasst werden. 

  • Rückkehr zu flexiblen und bedarfsgerechten Hygienemaßnahmen bei Veranstaltungen ab 1. Dez. 2020
  • Verzicht auf pauschale Kapazitätsbeschränkungen
  • Verzicht auf pauschale Abstandsregelung bei konsequenter Rückverfolgbarkeit des Publikums
  • individuelle Regelungen und Ausnahmegenehmigungen
  • Entscheidung über alle weiteren Einschränkungen nach transparenten und differenzierenden Kriterien 
  • proaktive Informationspolitik der Kulturverwaltung (Newsletter zu aktuell geltenden Maßnahmen und Einschränkungen, regelmäßige Updates, rechtssichere Auskünfte)
  • Schaffung von Anreizen zur konsequenten Umsetzung von wirkungsvollen Hygienekonzepten (finanzielle Unterstützung, Kontrollen, Anschaffung von Hochleistungsluftreinigern in Spielstätten und Kulturbetrieben, Ausnahmegenehmigungen etc.)
  • ernsthafte Überprüfung und Evaluierung der Hygienekonzepte

6. Planungssicherheit, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit

Um eine bessere Planungssicherheit und Verlässlichkeit für Kulturproduzent*innen, Veranstalter*innen und Publikum zu ermöglichen, müssen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 

  • weitsichtige Planung wesentlicher Maßnahmen, Rahmenbedingungen und Einschränkungen im Dialog mit den Vertreter*innen der freien Szene
  • weitgehende Flexibilisierung laufender Förderungen, um als Fördernehmer*in flexibel und eigenverantwortlich auf neue Situationen reagieren zu können (Inhalte, Förderzeiträume, Eigenanteile, Aufstockungen zur Kompensation von Mindereinnahmen oder Verschiebungskosten)
  • Schaffung einer verlässlich erreichbaren (Mo – So, 8 – 22 Uhr) und kompetenten städtischen Schnittstelle für alle Fragen zur Genehmigung und Rahmung von Veranstaltungen (Gesundheitsamt, Ordnungsamt; rechtssichere Auskünfte); bei Bedarf Aufstockung der Personalressourcen 
  • Abstimmung von Hygieneschutzkonzepten und Genehmigungsfragen innerhalb von 72 Stunden
  • Bekanntgabe von Regeländerungen im Bereich Schutzverordnungen und Hygienemaßnahmen mit 14 Tagen Vorlauf 
  • 28 Tage rechtssicherer Bestand für gebilligte Hygieneschutzkonzepte

7. Bestandssicherung und Anpassung der Kulturförderung

Gerade in der Zeit der Covid-19-Krise müssen die Kultur-, Kreativwirtschafts- und Eventbudgets in vollem Umfang erhalten und gestärkt werden, da bei individuellen Künstler*innen und Ensembles (Veranstaltungsausfälle, Reiseeinschränkungen etc.) sowie bei Kulturbetrieben und Spielstätten (Eintritte, Vermietungen, Gastronomie etc.) fortlaufend und umfassend Einnahmen ausfallen und deren Überleben damit gefährdet ist. Angesichts der gegenwärtigen Krise müssen längerfristige Perspektiven geschaffen werden.

In der bisherigen Steuerung der Kulturförderung und weiterer Maßnahmen in der Krise kommen eine große Wertschätzung für die freie Kunst- und Kulturszene und eine bis dato ungekannte administrative Flexibilität und Beweglichkeit zum Ausdruck. Angesichts der sicher noch viele Monate andauernden Krise, sollten diese Werkzeuge im Dialog mit den Akteur*innen und Verbänden der Kunst- und Kulturszene weiterentwickelt und möglichst auch nachhaltige Schritte für die Phase nach der Pandemie entworfen werden.

Konkret fordern wir:

  • Abstimmung und differenzierte Steuerung flexibler Förder- und Hilfsmaßnahmen unter Einbeziehung der Kunst- und Kulturakteur*innen bzw. ihrer Verbände
  • großzügige Genehmigung von Open-Air-Bühnen und Aktionen im Stadtraum
  • vorausschauende Planung von attraktiven Open Air-Bühnen spätestens ab April 2021
  • konsequente Flexibilisierung der Förderung hinsichtlich der Inhalte, Formate, Förderzeiträume auf allen Förderebenen (Kommune, Land, Bund)
  • Gewährung aller Hilfsmaßnahmen als Festbetragsfinanzierung ohne Eigenanteil
  • Aufstockung der Zuwendungen bei bereits bewilligten Projekten (u.a. zur Kompensation von Einnahmeausfällen, Mehraufwand durch Terminverschiebungen, Zusatzkosten für hybride oder digitale Formate)
  • Kompensation von Einnahmeausfällen durch Kapazitätseinschränkungen aus einem Nothilfefonds – unbürokratisch und kurzfristig zu vergeben. 
  • Konsequente Umsteuerung der Projektförderung zugunsten von Konzeptionen, Recherchevorhaben und Stipendien angesichts eingeschränkter Projektrealisierung
  • Weiterführung der existenzsichernden Unterstützung für soloselbständige Kulturschaffende über den 30. November hinaus (75% des Umsatzes des Vorjahresmonats während angeordneter Lockdown-Maßnahmen, 50% solange der Kulturbetrieb durch  Kontakt- und Reisebeschränkungen massiv eingeschränkt ist)
  • flexible, unbürokratische und rechtssichere Handhabung (analog NRW-Künstlerstipendien) aller existenzsichernden Maßnahmen

Das KulturNetzKöln ist eine spartenübergreifende kulturpolitische Interessenvertretung und Aktionsplattform der freien Künstler*innen und Kulturschaffenden sowie ihrer Gruppen, Ensembles, Verbände, Initiativen und Spielstätten. Das KulturNetzKöln ist seit dem 16. September 2020 als gemeinnütziger Verein, aktuell mit den acht Sektionen bildende Kunst, Film, Literatur, Musik, spartenübergreifende offene Sektion, Tanz, Theater, Zeitgenössischer Zirkus, verfasst. Über öffentliche Plena und Veranstaltungen können sich alle Menschen, die sich der freien Kunstszene zugehörig fühlen, an der Willensbildung des KulturNetzKöln beteiligen. Der aktuell zehnköpfige Vorstand des KulturNetzKöln, in dem alle Sektionen mit ihren Sprecher*innen vertreten sind, formuliert, entwickelt und vertritt im Einvernehmen politische Ziele und Initiativen, die das gemeinsame Interesse aller freien Künstler*innen und Kulturschaffenden in Köln betreffen.

Der aktuelle Vorstand besteht aus:

Bettina Fischer (geschäftsführender Vorstand / Literatur)

Dietmar Kobboldt (geschäftsführender Vorstand)

Lale Konuk (geschäftsführender Vorstand)

Petra Gieler (Bildende Kunst)

Michael Aust (Film)

Thomas Gläßer (Musik)

Stefan H. Kraft (Theater)

Julia Mota Carvalho (Tanz)

Tim Behren (zeitgenössischer Zirkus)

Elisabeth Deckers (Offene Sektion)

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