Bewerbungsfrist: 30.09.2020
Es werden innovative digitale Dialog- und Austauschformate gefördert, die dabei helfen, auf die aktuelle pandemiebedingte Situation zu reagieren. Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten sowie Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive mit Archivgut in künstlerischen Sparten und Festivals.
Für die Vorhaben können Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 Euro beantragt werden, wobei die Mindestfördersumme 50.000 Euro beträgt. Die Projekte müssen eine durch Eigen- und/oder Drittmittel gesicherte Finanzierung von 10% an den Gesamtkosten erbringen.
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