Im Hinblick auf die vielfältige Nachfragen zum Umgang mit Corona haben wir hier ein paar Informationen für Euch zusammengestellt:
Wir begrüßen die Meldung aus der Pressemitteilung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Kultusminister-Konferenz, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Landkreistagder vom 13.03., dass sich Länder, Bund und kommunale Spitzenverbände auf Hilfen für Kultur und Medien einigen: „Bund und Länder werden vergleichbar zu den heute bekannt gegebenen Maßnahmen der Bundesregierung zur Stützung der Konjunktur und der Abfederung wirtschaftlicher Härten aus der COVID19-Pandemie weitere gezielte Instrumente zur wirtschaftlichen Existenzsicherung kultureller Einrichtungen und Akteure erreichen.
Bund und Länder beabsichtigen, in Abstimmung mit den Kommunen im erforderlichen Umfang Finanzhilfen und Mittel für Härtefälle insbesondere für freie Kulturschaffende sowie private Kultureinrichtungen bzw. kulturelle Veranstaltungsbetriebe zur Verfügung zu stellen.“
Als Mitglied der Allianz der Freien Künste unterstützen wir die Bestrebungen, dass eine Absicherung der wirtschaftlichen Risiken der Kreativen im Zusammenhang mit Coronavirus/COVID-19 in den Blick genommen wird. Gerade wird aktuell an einer Umfrage zu den zu erwartenden Folgen der Pandemie für die freiberuflich und selbständig tätigen Akteur*innen im Kunst- und Kulturbereich gearbeitet.
Eine erste Umfrage zu den Auswirkungen auf den Markt der Künstler*innen hat gleich Anfang der Woche das Künstlerverzeichnis memo media durchgeführt – hier findet ihr die Ergebnisse.
Wir vom BUZZ schließen uns dem Deutschen Kulturrat an, öffentliche Fördermittel beim Ausfall von Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht von den Kultureinrichtungen und den Künstler*innen zurückzufordern. Außerdem möchten wir hier folgende Hinweise vom Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. – basierend auf einer Information des LAFT Berlin – weitergeben:
1) Alle Organisationsformen, und so auch jene im Kulturbereich (unabhängig davon, ob sie klassisch als Arbeitgebende/ Arbeitnehmende oder als freie Kollektive/ Gruppen organisiert sind), können auf bestimmte Grundregeln der Zusammenarbeit achten, wie z. B. auf vorhandene Hygienemöglichkeiten oder darauf, dass Menschen nicht krank zur Arbeit erscheinen – und dies nicht nur in Corona-Zeiten. Hinweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung dazu finden sich hier: www.infektionsschutz.de/coronavirus.
2) Selbstständige und (Klein-)Unternehmer*innen sind juristisch für ihre Arbeitsrisiken selbst verantwortlich. Arbeitnehmende sind grundsätzlich durch das Arbeitsschutzgesetz geschützt, das auch eine Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden und z. B. eine Abschätzung der Risikofaktoren der jeweiligen Betriebe vorsieht. Wie weit Personen ihren etwaigen Chefs oder sich gegenseitig darüber hinaus das Recht einräumen wollen, die Gesundheit anderer einzuschätzen oder allgemeine weitreichende Hygiene-Regelungen zu treffen, bleibt eine interne Entscheidung. Auch die Frage nach Arbeiten im Home-Office o. ä. muss jeweils intern abgesprochen und geklärt werden. Ein guter Überblick zu den arbeitsrechtlichen Regelungen und Auswirkungen findet sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.
3) Trotz zahlreicher Absagen gibt es derzeit noch keine einheitlichen Empfehlungen zur Durchführung von Veranstaltungen. Veranstalter*innen sind wie stets gefordert, eine Risikobewertung durchzuführen, eine Abstimmung erfolgt in Zweifelsfällen mit den Gesundheitsämtern vor Ort. Das Robert-Koch-Institut hat ein Informationsblatt zur Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen, d. h. Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden, entwickelt: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.
4) Wenn Veranstaltungen/ Shows tatsächlich ausfallen oder abgesagt werden, stehen meist konkrete und schmerzliche Einnahmeverluste für die Beteiligten an. Wir empfehlen für Hintergrundwissen die Informationsschrift für Expert*innen Nr. 2: Kündigung – Ausfall des Performing Arts Programm Berlin von Sonja Laaser, die grundsätzliche Hinweise zum Ausfall und der Absage von Veranstaltungen gibt. Aber Achtung: Informationsschriften und Handreichungen ersetzen keine spezifische Rechtsberatung für die jeweilige individuelle Fragestellung. Vermeintlich ähnliche Einzelfälle werden in wichtigen Details oftmals unterschiedlich bewertet.
5) Kulturunternehmen stehen wie anderen Unternehmen in wirtschaftlichen Krisen finanzielle Hilfen der öffentlichen Hand zu, wie z. B. Gelder für Kurzarbeit bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen: www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus.